Bei Open Air-Veranstaltungen kann es auf Grund der Witterung zu unerwarteten Maßnahmen kommen. (Unterbrechung der Darbietungen, Bereichsevakuierung, Zelträumungen…..). Diese Maßnahmen werden durch Lautsprecherdurchsagen und durch den Sicherheitsdienst angekündigt. Den Anordnungen des Sicherheitsdienstes ist in diesem Fall unwidersprochen Folge zu leisten! Bei Gefahr durch Blitzschlag sollen die Besucher eigenverantwortlich Ihre Autos aufsuchen und Besuchern ohne Autos etwaige freie Plätze zur Verfügung stellen! Jegliche Art von Glasflaschen, diverse brennbare Flüssigkeiten sowie Drohnen und andere Flugobjekte sind am gesamten Gelände (Parkplatz, Kerngelände, etc.) strengstens verboten!
Die Parkmöglichkeiten für das Holle Rock Festival liegen 5 Minuten abseits des Kerngeländes auf einem öffentlichen Parkplatz. Da dies ein Schotterparkplatz ist und dort folglich keine Parklinien eingezeichnet sind, bitten wir die Besucher ordnungsgemäß zu parken und genug Platz für andere Autos und zum Abfahren zu lassen. Am Parkplatz gilt die StVO. Es dürfen nur zugelassene KFZ mit Kennzeichen auf den Parkplatz auffahren und parken.
Das Campen und das Aufstellen von Zelten oder das Errichten von Nachtlagern am Parkplatz ist ausnahmslos verboten. Anfallender Müll ist stehts in den umliegenden Mülleimern zu entsorgen.
Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden am Parkplatz. Für mitgenommene und am Parkplatz befindliche Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Diese Platzordnung gilt für das Bühnengelände (altes Freibadgelände) beim Holle Rock Festival.
Das Kerngelände darf von Besuchern nur mit gültiger Holle Rock Eintrittskarte und nur während der Öffnungszeit benutzt werden.
Mit dem Betreten des Kerngeländes erkennt der Besucher die Platzordnung sowie die einschlägig gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes/Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Dabei wird insbesondere auf das Hausrecht (Platzverbot) verwiesen.
Die Besucher haben sich so zu verhalten, dass sie andere Besucher weder belästigen, gefährden oder auf andere Weise beeinträchtigen.
Mit dem Zutritt zum Kerngelände erklärt sich der Besucher mit einer Personenkontrolle und einem Körpercheck einverstanden. Ebenso mit der Durchsuchung von mitgenommenen Gegenständen (Taschen und dergleichen). (Personen- und Behältnisdurchsuchung)
Der Besucher erteilt dem Veranstalter seine Zustimmung TV- und sonstige Aufzeichnungen, welche von ihm während seiner Anwesenheit am Veranstaltungsgelände gemacht wurden, entschädigungslos ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahrens auszuwerten und auszustrahlen.
Das Mitnehmen folgender Gegenstände ist strengstens verboten:
Für mitgenommene Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Personen und Sachschäden.
Bei Konzerten kann es auf Grund der Lautstärke zu Hörschäden oder anderen gesundheitlichen Schäden kommen. Der Veranstalter übernimmt für allfällige auftretende Schäden keine Haftung.
Für Schäden aller Art, die Besucher auf dem Kerngelände erleiden, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter oder dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
Nach Veranstaltungsende, bzw. nach der Sperre des Kerngeländes übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen die im Zusammenhang mit Besuchern, welche sich noch am Kerngelände befinden, bzw. dieses nach der Sperre wieder betreten, stehen.
Die Platzordnung gilt ab Beginn der Aufbauzeiten für das Holle Rock und kann jederzeit abgeändert werden. Sie endet mit der Beendigung des Abbaus nach dem Holle Rock Festival.
Die Missachtung dieser Platzordnung kann zum Platzverbot und Verlust der Eintrittsberechtigung zum Holle Rock führen. Der Sicherheitsdienst vertritt das Hausrecht.