Hier ein paar Infos für unsere minderjährigen Besucher:

Laut §5 Abs. 2 des JuschG darf der Aufenthalt von Kinder bis 22 Uhr und Jugendliche unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestatten werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtuspflege dient.

Da die Aktion Jugend e.V. ein anerkannter Träger der Jugendhilfe ist greift dieses Gesetz bei unserem Festival.

Das heißt: Bist du unter 14 Jahren kommst du zu uns aufs Festival, darfst aber nur bis 22 Uhr bleiben, außer deine Eltern sind dabei.

Bist du über 14 Jahre alt, darfst du unser Festival in vollen zügen genießen und bis zum Schluss, also bis 24 Uhr bleiben.

 

In Bezug auf Alkohol gilt §9 Abs. 1 des JuschG.

  1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränke oder Schaumweine dürfen erst an Jugendliche ab 16 Jahren abgegeben werden. 

 

Rauchen auf dem Gelände ist für Minderjährige  nach §10 Abs. 1 des JuschG verboten. Nach Abs. 4 gilt dies auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.